Ausserdem verlangte er die aufschiebende Wirkung der Beschwerde und die Zusammenlegung dieses Verfahrens mit dem Verfahren betreffend den vorsorglichen Sicherheitsentzug. Zum Beweis seiner Fahreignung reichte er ein selbst eingeholtes Gutachten von Prof. Dr. med. D.____ vom 22. November 2010 sowie einen Verlaufsbericht der EPD vom 15. Dezember 2010 ein.