Auch gegen diese Verfügung erhob A.____, wiederum vertreten durch Dieter Roth, Advokat, am 22. November 2010 Beschwerde beim Regierungsrat. Er beantragte die Aufhebung der Verfügung vom 9. November 2010 und die Aushändigung des Führerausweises für alle innegehabten Kategorien, unter o/e-Kostenfolge sowie für den Fall des Unterliegens die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege. Ausserdem verlangte er die aufschiebende Wirkung der Beschwerde und die Zusammenlegung dieses Verfahrens mit dem Verfahren betreffend den vorsorglichen Sicherheitsentzug.