Mit Verfügung vom 5. Februar 2009 wurde aufgrund des negativen vertrauensärztlichen Zeugnisses von Dr. med. C.____ vom 21. Januar 2009 von der Polizei ein Sicherungsentzug des Führerausweises der Gruppe 2 wegen Nichterfüllen der medizinischen Auflagen erlassen. Gegen diese Verfügung erhob A.____, vertreten durch Dieter Roth, Advokat in Liestal, mit Eingabe vom 19. Februar 2009 beim Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft (Regierungsrat) Beschwerde. Unter anderem machte er geltend, dass der Arztbericht von Dr. med. C.____ in keiner Weise die Anforderungen an eine fachärztliche Begutachtung erfülle.