4.3.12 Gestützt auf die vorstehenden Erwägungen ist in einem weiteren Zwischenschritt festzuhalten, dass auch betreffend das Zusatzkonto Nr. ak01564 auf zusätzlich steuerbares Ein- Seite 14 http://www.bl.ch/kantonsgericht kommen geschlossen werden muss, womit dieses zu Recht einer Nachbesteuerung unterzogen wurde. Die Beschwerde ist daher auch in diesem Punkt abzuweisen. 5.1 Weiter ist zu prüfen, ob die Beschwerdeführerin zu Recht wegen einer vollendeten Steuerhinterziehung von der Steuerverwaltung gebüsst wurde.