4.2.2 Die Beschwerdeführerin brachte hierzu im Wesentlichen vor, dass sie unbestrittenermassen bestimmte Beträge ins sogenannte "System C.____" investiert und dafür eine Investitionsvereinbarung abgeschlossen habe, gemäss welcher ihr eine Verzinsung von 6% p.a. zugesagt worden sei. Diese Investition und die daraus der Beschwerdeführerin gutgeschriebenen Erträge seien aber vollständig und korrekt deklariert worden.