das betreffende Vermögen sei in den Steuererklärungen 2001-2004 ordnungsgemäss deklariert worden. Nicht deklariert worden seien die Zinserträge des Jahres 2004 in Höhe von Fr. 9'192.30. Da gemäss der Mitteilung der Eidgenössischen Steuerverwaltung Zinsen und Kapitalien bis zum 30. Juni 2004 als realisierbar gelten würden, sei die Nachsteuerberechnung der Steuerverwaltung betreffend die nicht deklarierten Zinserträge des Jahres nicht zu beanstanden.