Dies unter a/o-Kostenfolge. In verfahrensmässiger Hinsicht beantragte die Beschwerdeführerin die Ansetzung einer mündlichen Verhandlung und die Vorladung der Mutter der Beschwerdeführerin, E.____, als Zeugin oder Auskunftsperson. F. In Ihrer Stellungnahme vom 18. Juli 2011 beantragte die Steuerverwaltung die Abweisung der Beschwerde. G. Am 24. August 2011 nahm das Steuergericht zur Beschwerde Stellung und beantragte deren Abweisung.