["C.____-Anlagen"]) ein Nach- und Strafsteuerverfahren eingeleitet werde. Nach Gewährung des rechtlichen Gehörs legte die Steuerverwaltung mit Verfügungen vom 15. bzw. 28. Januar 2009 die Nachsteuer zur direkten Bundessteuer für die Jahre 2001-2004 auf von Fr. 20'386.45 und eine Busse in der Höhe von Fr. 16'309.-- fest. Dazu wurden Verzugszinsen in der Höhe von Fr. 3'838.45 veranschlagt.