So habe sie gewisse Hinweise darauf, dass noch weiteres Vermögen vorhanden sein müsse, ignoriert. Sie hätte die Mutter nach der Herkunft der erbetenen und der von ihr selbst kommenden Beträge fragen können und müssen. Dies habe sie jedoch nicht getan. Dementsprechend rechtfertige sich eine Strafsteuer in der Höhe von einem Drittel.