Die fraglichen Befunde sind im Vergleichsmaterial zwar nicht lückenlos belegbar, jedoch methodisch erklärbar. Dabei handelt es sich um vereinzelte, keinesfalls als wertstark eingestufte Merkmale. Die Gesamtbefundkonfiguration ist auch beim Wahrscheinlichkeitsgrad "mit hoher Wahrscheinlichkeit" widerspruchsfrei. Es gibt jedoch geringe materialbedingte Einschränkungen und/oder einige fragliche Befunde, die im Vergleichsmaterial nicht hinreichend adäquat belegbar, aber erklärbar sind. Liegt der Wahrscheinlichkeitsgrad "wahrscheinlich" vor, so ist die Gesamtbefundkonfiguration weitestgehend widerspruchsfrei.