Das Gutachten spricht im Zusammenhang mit den besonderen Schriftmerkmalen von fünf üblichen Wahrscheinlichkeitsgraden: Liegt der Wahrscheinlichkeitsgrad "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" vor, so ist die Gesamtbefundkonfiguration widerspruchsfrei. Es gibt keine materialbedingten Einschränkungen. Die fraglichen Befunde sind im Vergleichsmaterial lückenlos belegbar. Beim Wahrscheinlichkeitsgrad "mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit" ist die Gesamtbefundkonfiguration ebenfalls widerspruchsfrei und es gibt ebenso keine materialbedingten Einschränkungen. Die fraglichen Befunde sind im Vergleichsmaterial zwar nicht lückenlos belegbar, jedoch methodisch erklärbar.