B. A.____ ist mit hoher Wahrscheinlichkeit Urheberin der fraglichen Unterschrift X1. C. E.____ kann als Urheberin der fraglichen Unterschrift X1 nicht ausgeschlossen werden. D. E.____ ist mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht Urheberin der fraglichen Unterschrift X1. E. Eine unbekannte Drittperson kann mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit als Urheberin der fraglichen Unterschrift X1 ausgeschlossen werden. Das Blatt mit der Unterschrift VS23 (Dokument betitelt mit "Investitions- Vereinbarung, datiert auf den 3. Juli 2000) lag auf dem Blatt mit X1, als VS23 ausgeführt wurde."