Nach Gewährung des rechtlichen Gehörs legte die Steuerverwaltung mit Verfügungen vom 15. bzw. 28. Januar 2009 die Nachsteuer zur Staatssteuer für die Jahre 2001-2004 auf Fr. 43'083.20 und die Busse auf Fr. 34'466.-- fest. Die Nachsteuer zur Gemeindesteuer für die Jahre 2001-2004 wurde mit Fr. 20'679.95 festgelegt und die Busse auf Fr. 16'543.-- beziffert. Dazu wurden jeweils Verzugszinsen in der Höhe von Fr. 12'476.70 (Staatssteuer) und von Fr. 5'584.94 (Gemeindesteuer) veranschlagt.