A. Die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft (Steuerverwaltung) teilte A.____ mit Schreiben vom 25. Juni 2008 mit, dass aufgrund des Verdachts auf eine Unterbesteuerung infolge Nichtdeklaration von Einkünften und Vermögen (Investitionen in und entsprechende Erträge aus Anlagen der B.____ Ltd. ["C.____-Anlagen"]) ein Nach- und Strafsteuerverfahren eingeleitet werde. Nach Gewährung des rechtlichen Gehörs legte die Steuerverwaltung mit Verfügungen vom 15. bzw. 28. Januar 2009 die Nachsteuer zur Staatssteuer für die Jahre 2001-2004 auf Fr. 43'083.20 und die Busse auf Fr. 34'466.-- fest.