Seite 16 http://www.bl.ch/kantonsgericht Demgemäss wird e r k a n n t : ://: 1. Die Beschwerde wird im Sinne der Erwägungen teilweise gutgeheissen und die Angelegenheit an die Steuerverwaltung des Kantons Basel- Landschaft zur Neubeurteilung zurückgewiesen. 2. Zur Neuverlegung der Kosten des vorinstanzlichen Verfahrens wird die Angelegenheit an das Steuer- und Enteignungsgericht des Kantons Basel-Landschaft, Abteilung Steuergericht, zurückgewiesen.