Seite 11 http://www.bl.ch/kantonsgericht BURGER, Steuerrecht Band I, 9. Aufl., Bern/Stuttgart/Wien 2001, § 38 N 9 f.). Ausgangspunkt der Sachverhaltsfeststellung im Veranlagungsverfahren bildet die Steuererklärung, zu deren Einreichung die steuerpflichtigen Personen verpflichtet sind. Das Formular für die Steuererklärung muss vollständig und wahrheitsgemäss ausgefüllt und innert Frist eingereicht werden; aufzuführen sind alle Tatsachen, die für eine gesetzmässige Veranlagung rechtserheblich sind.