4.3.3 Die Beschwerdeführer machen demgegenüber geltend, sie hätten keine Zusatzvereinbarung, wonach für das investierte Kapital zusätzliche 24% p.a. zugesichert worden seien, unterschrieben und auch bis ins Jahr 2008 von entsprechenden Erträgen keine Kenntnis gehabt. So seien die Gutschriftsanzeigen betreffend das nicht deklarierte Konto zwar an die Beschwerdeführerin adressiert gewesen, ihr jedoch nie zugestellt worden.