In den Jahren 2002 bis 2004 seien in der Folge diverse Bezüge sowohl vom deklarierten wie auch vom nicht deklarierten Konto getätigt worden. Die Bezüge vom nicht deklarierten Konto würden mit den Aussagen der Pflichtigen im Schreiben vom 29. August 2008 harmonieren, wonach es richtig sei, dass die Mutter ihnen gelegentlich Geld von diesen Konti weitergegeben habe, zum Teil auf Bitten hin, zum Teil ungefragt. A.____ und B.____ hätten aufgrund dieser Erklärungen wissen müssen, dass noch ein anderes Konto existiert habe.