Seite 5 http://www.bl.ch/kantonsgericht 3.4.2 Doch selbst wenn im vorinstanzlichen Verfahren der Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt wurde, könnte der entsprechende Verfahrensmangel im kantonsgerichtlichen Verfahren geheilt werden. Denn zum einen verfügt das Kantonsgericht im vorliegenden Fall über eine umfassende und freie Kognition in Rechts- und Sachverhaltsfragen und kann mithin auch die Angemessenheit des angefochtenen Entscheides überprüfen (vgl. Ziffer 2).