L. Anlässlich der Verhandlung vom 21. Dezember 2011 stellte das Kantonsgericht das Verfahren im Hinblick auf die Anordnung eines handschriftlichen Gutachtens in den Parallelverfahren 810 11 227 und 810 11 228 aus. M. Am 25. September 2012 wurden die Fälle 810 11 225 und 810 11 226 zusammen mit den Fällen 810 11 227 und 810 11 228 an die Kammer zur gemeinsamen Beurteilung überwiesen. N. Anlässlich der heutigen Verhandlung hielten die Parteien an ihren Anträgen und Begründungen fest. Auf die weiteren Vorbringen und Begründungen der Parteien wird, soweit erforderlich, in den Erwägungen eingegangen.