H. Mit Schreiben vom 29. November 2011 brachte Frau F.____, die Mutter der Beschwerdeführerin, vertreten durch Markus Trottmann, vor, dass sie mit Rücksicht auf das gegen sie geführte Strafverfahren nicht bereit sei, "zu diesem Thema über ihre schriftlichen Darlegungen im Schreiben vom 23. April 2010 an die G.____ hinaus weitere Fragen zu beantworten". Da sie als Auskunftsperson nicht zur Beantwortung weiterer Fragen verpflichtet werden könne, bitte sie darum, die Vorladung zu widerrufen.