Dies unter a/o-Kostenfolge. In verfahrensmässiger Hinsicht beantragten die Beschwerdeführer die Ansetzung einer mündlichen Verhandlung und die Vorladung der Mutter der Beschwerdeführerin, F.____, als Zeugin oder Auskunftsperson. Seite 2 http://www.bl.ch/kantonsgericht F. In Ihrer Stellungnahme vom 18. Juli 2011 beantragte die Steuerverwaltung die Abweisung der Beschwerde. G. Am 24. August 2011 nahm das Steuergericht Stellung zur Beschwerde und beantragte deren Abweisung.