C. Gegen diesen Einspracheentscheid erhoben A.____ und B.____, vertreten durch Ernst Staehelin, Advokat, mit Schreiben vom 16. August 2010 beim Steuer- und Enteignungsgericht, Abteilung Steuergericht (Steuergericht), Beschwerde. Sie beantragten erstens, der Einspracheentscheid vom 14. Juli 2010 sei aufzuheben, zweitens seien die Rekurrenten bei ihrer Anerkennung der Nachsteuern für die nicht deklarierten Erträge des ersten bis dritten Quartals 2001 zu behaften. Drittens seien im Übrigen die verfügten Nach- und Strafsteuern aufzuheben und das Nach- und Strafsteuerverfahren einzustellen. Dies, viertens, alles unter o/e- Kostenfolge.