Alle übrigen Aufrechnungen in den Jahren 2001-2004 seien zu streichen bzw. zu stornieren. Zudem seien die Kosten dem Staat aufzuerlegen und es sei den Einsprechern eine Entschädigung für den notwendig gewordenen Beizug des Vertreters von Fr. 2'000.-- zuzusprechen. Mit Einspracheentscheiden vom 14. Juli 2010 wies die Steuerverwaltung die Einsprache ab.