B. Mit Schreiben vom 13. November 2009 erhoben A.____ und B.____, vertreten durch E.____, gegen diese Verfügung Einsprache mit dem Begehren, die Aufrechnungen seien zu streichen. Mit Schreiben vom 30. April 2009 beantragten A.____ und B.____, vertreten durch E.____, die nicht deklarierten Erträge seien nachzubesteuern, inkl. Verzugszinsen. Dies betreffe die ersten Quartale im Jahre 2001. Das 4. Quartal sei im Wertschriftenverzeichnis 2001 korrekt deklariert worden. Alle übrigen Aufrechnungen in den Jahren 2001-2004 seien zu streichen bzw. zu stornieren.