"D.____-Anlagen"]) ein Nach- und Strafsteuerverfahren eingeleitet werde. Mit Verfügung vom 15. Oktober 2009 legte die Steuerverwaltung die Nachsteuer zur direkten Bundessteuer für die Jahre 2001-2004 auf Fr. 13'979.-- und eine Busse in derselben Höhe fest. Dazu wurden Verzugszinsen in der Höhe von Fr. 3'191.90 veranschlagt.