Seite 5 http://www.bl.ch/kantonsgericht 5.2.1 Der Begriff der persönlichen Verhältnisse erstreckt sich namentlich auf die persönlichen und verwandtschaftlichen Bindungen der ausländischen Person zur Schweiz und auf die Lebenssituation im Herkunftsland und umfasst neben der Anwesenheitsdauer der betroffenen Personen insbesondere auch die grundrechtlich geschützten Interessen von Kindern und deren Verwurzelung in der Schweiz. Zu berücksichtigen sind im Rahmen der persönlichen Verhältnisse sodann auch der Gesundheitszustand und die medizinische Versorgungslage im Herkunftsland (SPESCHA, a.a.O., N 4 zu Art.