Demgemäss können sich im vorliegenden Verfahren nur folgende zwei Rechtsfragen stellen bzw. sind nur diese zu prüfen: Wurde das rechtliche Gehör der Beschwerdeführerin durch den Verzicht Seite 3 http://www.bl.ch/kantonsgericht auf eine erneute Anhörung verletzt? Wurde die Ermessensbetätigung des Regierungsrates korrekt ausgeübt?