Mit Beschluss des Regierungsrates vom 10. August 2010 (RRB Nr. 1053) wies der Regierungsrat die Beschwerde ab und verfügte die Ausreise bis zum 30. September 2010. Dagegen erhob A.____, vertreten durch Dieter Roth, am 23. August 2010 Beschwerde beim Kantonsgericht Basel-Landschaft, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht (Kantonsgericht), und reichte mit Schreiben vom 25. September 2010 die Beschwerdebegründung nach. Mit Vernehmlassung vom 19. November 2010 beantragte der Regierungsrat unter o/e-Kostenfolge die Abweisung der Beschwerde.