Nach Gewährung des rechtlichen Gehörs verweigerte das AfM mit Verfügung vom 3. März 2010 die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung respektive die Erteilung der Niederlassungsbewilligung und verfügte den Wegzug bis spätestens 31. Mai 2010. Am 15. März 2010 erhob A.____, vertreten durch Dieter Roth, gegen diese Verfügung Beschwerde beim Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft (Regierungsrat) und reichte mit Schreiben vom 12. Mai 2010 die Beschwerdebegründung ein. Das AfM beantragte die Abweisung der Beschwerde.