Am 5. August 2009 ersuchte A.____, vertreten durch Dieter Roth, Advokat in Liestal, um Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung und meldete sich am 1. Oktober 2009 wieder im Kanton Basel-Landschaft in der Gemeinde G.____, c/o H.____, an. Mit Schreiben vom 9. Oktober 2009 teilte das Amt für Migration Basel-Landschaft (AfM) A.____ mit, dass es die Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung prüfe. Nach Gewährung des rechtlichen Gehörs verweigerte das AfM mit Verfügung vom 3. März 2010 die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung respektive die Erteilung der Niederlassungsbewilligung und verfügte den Wegzug bis spätestens 31. Mai 2010.