_ in C.____ ab, um sich in E.____, c/o F.____, anzumelden. Im Laufe des Bewilligungsverfahrens gab sie an, dieser sei seit längerem ihr Freund und sie beabsichtige, ihn zu heiraten. Mit Verfügung vom 28. November 2008 verweigerte der Kanton Neuenburg ihr den Aufenthalt und setzte ihr eine Wegzugsfrist bis zum 15. Januar 2009. Den Ehegatten A.____ und B.____ wurde mit Beschluss des Gerichtspräsidenten des Bezirksgerichts C.____ vom 22. Dezember 2008 das Getrenntleben rückwirkend per 30. Juni 2007 bewilligt. Die Ehe wurde mit Urteil des Bezirksgerichts C.____ vom 30. September 2010 geschieden.