A. Die thailändische Staatsangehörige A.____, geboren 1974, heiratete am 25. März 2004 in ihrem Heimatland den Schweizer B.____, geboren am 13. Februar 1980. Am 25. Juli 2004 reiste sie im Rahmen des Familiennachzugs in die Schweiz ein und nahm bei ihrem Ehemann in C.____, Basel-Landschaft, Wohnsitz. In der Folge erhielt A.____ eine Aufenthaltsbewilligung zum Verbleib bei ihrem Ehemann. Am 7. Dezember 2006 bewilligte das Arbeitsamt des Kantons Waadt ihr die Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit als Masseuse in einem Salon in D.____. Am 20. November 2007 meldete sich A.____ in C.____ ab, um sich in E.____, c/o F.____, anzumelden.