3. Die Parteikosten werden wettgeschlagen. Zufolge Bewilligung der unentgeltlichen Verbeiständung wird der Rechtsvertreterin der Beschwerdeführer eine Entschädigung in der Höhe von Fr. 2'414.35 (inkl. Auslagen und 8 % MWSt) zulasten der Gerichtskasse ausgerichtet. Präsidentin Gerichtsschreiber Seite 6 http://www.bl.ch/kantonsgericht