2. Die IG C.____, bestehend aus Sportverein I.____ und Turnverein J.____, erhob ebenfalls Einsprache gegen die Revision der Nutzungsplanung. Der Regierungsrat führt in seinem Beschluss in der E. 6.5 aus, dass auf die Einsprache der IG C.____ einzutreten wäre, wenn die ÖW-Zone Lachmatt mit der Zweckbestimmung "Sport" nicht von der Genehmigung ausgenommen werden müsste. Da dies aber der Fall sei, werde auch die Einsprache der IG C.____ im vorliegenden (regierungsrätlichen) Verfahren hinfällig.