Seite 31 http://www.bl.ch/kantonsgericht Übereinstimmung mit Art. 24c RPG das RBG die Besitzstandsgarantie nur innerhalb der Bauzonen regelt (siehe oben E. XI.1.2 a.E.). Da sich die ÖW-Zone "Reitsport Schänzli" im Zonenplan Landschaft befindet, es sich dabei aber um eine ÖW-Zone mit nicht unwesentlichen Bauten handelt, wird sich nach der Genehmigung der Grünzone Schänzli wohl die Frage stellen, ob es sich bei diesem Areal um eine Bauzone oder um eine Nichtbauzone gehandelt hat. Davon wird abhängen, ob für die sich im Zusammenhang mit der Besitzstandsgarantie stellenden Fragen Art. 109 RBG oder Art. 24c RPG Anwendung finden wird.