Grünzonen könnten unterschiedlichen Zwecken dienen wie etwa der Gliederung des Siedlungsraumes und des Siedlungsrandes, der Schaffung von Erholungsräumen, der Gestaltung von Fuss- und Radwegnetzen, dem ökologischen Ausgleich und dem Biotopverbund. Aufgrund des Begriffes "Grünzone", der gesetzlichen Bestimmung und auch der Materialien ist klar, dass die Grünzone grundsätzlich von Überbauungen frei zu halten ist. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass gewisse Bauten (z.B. Infrastrukturbauten oder Bauten zu Informationszwecken) die dem Sinn und Zweck einer Grünzone, welche unter anderem das Ziel hat, Erholungsräume zu schaffen, zulässig sind.