Pfeffingen, Vorlage für die Gemeindeversammlung vom 20. Juni 2012, Planauflage 2. August 2012 bis 3. September 2012). Gemäss Lehre und der kantonalen Praxis ist somit ein Quartierplan auch für ein Nichtbaugebiet und für eine Baute bzw. für Bauten zulässig, die nicht die Voraussetzungen von § 37 RBG erfüllen. Der Erlass eines Quartierplanes für das Gebiet "Schänzli" ist somit rechtlich zulässig.