2.3. Gemäss Objektblatt L4.1 "Ausflugsziele im Jura" dienen diese Ausflugsziele in erster Linie als Verpflegungsmöglichkeit in einem Wandergebiet. Sie können Bauten und Anlagen für den Ausflugsbetrieb umfassen. Bauten und Anlagen müssen der Öffentlichkeit offen stehen und einem regionalen Bedarf entsprechen. Voraussetzung für die Bewilligung von Bauten und Anlagen ist die Ausweisung einer Spezialzone gemäss RBG. Im genannten Objektblatt werden 30 Ausflugsziele genannt. Diese Ausflugsziele befinden sich, wie im Objektblatt festgehalten, in einem Wandergebiet und können Bauten und Anlagen für den Ausflugsbetrieb umfassen.