Wie in der Lehre anerkannt, können Quartierpläne aber auch in einer Nichtbauzone vorgesehen werden (vgl. oben E. X.2.1). Demgemäss wird in der Wegleitung zur Quartierplanung des ARP von Dezember 2001 unter dem Titel "Einleitung" (Ziffer 1.1, S. 3) auch festgehalten, dass die Quartierplanung sowohl für unüberbaute Gebiete als auch für Gebietserneuerungen und Sanierungen in Frage komme und Quartierpläne innerhalb des gesamten Siedlungsgebietes, in speziellen Fällen auch ausserhalb der Bauzone, Anwendung finden würden.