Dem Wortlaut dieser Bestimmungen ist zu entnehmen, dass die Quartierplanung auf Gebiete zugeschnitten ist, welche bebaut werden sollen. Der Quartierplan ist typischerweise für Baugebiete vorgesehen. Wie in der Lehre anerkannt, können Quartierpläne aber auch in einer Nichtbauzone vorgesehen werden (vgl. oben E. X.2.1).