Dabei können sie auch in einer Nichtbauzone vorgesehen werden, sofern damit keine unzulässige Kleinbauzone geschaffen wird. Weitere Arten der Sondernutzungspläne sind die projektbezogenen Spezialpläne, die Pläne, welche das für konkrete Projekte benötigte Land sichern wollen (Baulinienpläne, Werkpläne), sowie die Erschliessungs- und Enteignungspläne (vgl. zum Ganzen W ALDMANN/HÄNNI, a.a.O., Rz 11 ff. zu Art. 14; HÄNNI, a.a.O., S. 238).