Die Rahmennutzungspläne (Zonen-, Grundnutzungspläne) stellen die allgemeine Grundordnung für die Bodennutzung auf. In dieser Funktion teilen sie das Gemeindegebiet in Teilgebiete verschiedener Nutzungsart und Nutzungsintensität sowie verschiedener Regelbauweise und Immissionstoleranz ein. Die Regelung gemäss Art. 14 bis 18 RPG bezieht sich nur auf diese Nutzungspläne und gibt den Rahmen für die Zonenordnung vor. Nach Art. 14 Abs. 2 RPG unterscheiden diese Pläne dabei vorab Bau-, Landwirtschafts - und Schutzzonen (W ALDMANN/HÄNNI, a.a.O., Rz 12 zu Art. 14 RPG). Das RBG (§ 19 Abs. 1) sieht innerhalb der Rahmennutzungsplanung weitere Nutzungszonen vor: Bauzonen (lit. a), Grünzonen (lit.