Auch in der Lehre werde ausgeführt, dass Gestaltungspläne auch in einer Nichtbauzone vorgesehen werden könnten, sofern keine unzulässige Kleinbauzone geschaffen werde. Die Gemeinde führt weiter aus, dass nicht nur die bestehende Reitsportanlage mit Tribüne usw. abzubrechen sei, sondern es würden insbesondere im Hinblick auf die Renaturierung des Birslaufes erfahrungsgemäss ganz erhebliche Terrain- und Materialverschiebungen nötig sein, um die gewünschten Uferbereiche auszugestalten.