Ziff. 7 Abs. 2 ZRL statuiert, dass - basierend auf dem Raumkonzept "Freizeit- und Erholungsnutzung Areal Schänzli" vom Juli 2008 - in der Grünzone Schänzli ein Quartierplan zu erarbeiten sei, der insbesondere die Sicherheitsaspekte in Bezug auf die Trinkwassernutzung, die ökologische Aufwertung und Vernetzung, die extensiven Frei- zeit- und Erholungsnutzungen, die Art und das Mass der nötigen Bauten und Anlagen, die Langsamverkehrsverbindungen, die Erschliessung, die Neugestaltung und den Schutz der Birsuferlandschaft sowie den Unterhalt und die Pflege der Grünflächen und des parkartigen Baumbestandes aufzeige und regle.