1.1. Das ZRL der Gemeinde Muttenz vom 23. Oktober 2009 regelt in Ziff. 7 die Grünzone Schänzli und sieht in Ziff. 7 Abs. 1 vor, dass die Grünzone Schänzli der Trinkwassernutzung, dem Naturschutz in Form einer dynamischen Birsaue sowie der extensiven Freizeit- und Erholungsnutzung diene. Ziel sei ein Lebensraum für Tier- und Pflanzenarten der Auenlandschaft und ein Raum für extensive Freizeit- und Erholungsnutzungen, unter Berücksichtigung der Ansprüche der Trinkwassernutzung.