7. Zusammenfassend ist somit festzuhalten, dass der KRIP eine Sporthochschule innerhalb des ganzen Gemeindegebietes Muttenz vorsieht. Da auch nach Zuweisung des Gebietes "Schänzli" in eine Grünzone im Gemeindegebiet von Muttenz noch weitere zweckmässige Standorte für eine künftige Sporthochschule verbleiben, besteht aufgrund des KRIP kein Grund für eine Nichtgenehmigung der beschlossenen Grünzone "Schänzli". Seite 26 http://www.bl.ch/kantonsgericht X. Quartierplanpflicht