Deshalb werde der Gemeinde nahegelegt, zumindest für das Gebiet nördlich des Siedlungstrenngürtels von einer Umzonung der ÖW-Zone in eine Grünzone abzusehen, dies insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass seitens des Kantons jederzeit eine kantonale Nutzungsplanung, die im Zusammenhang mit einer Sport- und Erholungsnutzung St. Jakob stehe, initiiert und beschlossen werden könne. Es gelte als höchst ungewiss, ob eine Grünzone für das gesamte Schänzli-Areal, wie sie im jetzigen Entwurf definiert sei, regierungsrätlich ge-