Da auf der linken Seite der Birs, also auf Münchensteiner Seite, mit Ausnahme des Schwimmbad-Areals, sämtliche Flächen nördlich des Siedlungstrenngürtels bereits überbaut seien, bleibe als alternativer Standort für Hochbauten nur noch das Gebiet Schänzli Nord. Deshalb werde der Gemeinde nahegelegt, zumindest für das Gebiet nördlich des Siedlungstrenngürtels von einer Umzonung der ÖW-Zone in eine Grünzone abzusehen, dies insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass seitens des Kantons jederzeit eine kantonale Nutzungsplanung, die im Zusammenhang mit einer Sport- und Erholungsnutzung St. Jakob stehe, initiiert und beschlossen werden könne.