Das Objektblatt S4.2.1 "Siedlung, Siedlungsausstattung, Sport- und Erholungszentrum St. Jakob, D. Beschlüsse, Planungsgrundsätze" weise darauf hin, dass "Hochbauten insbesondere zur Ausübung sportlicher Tätigkeiten sowie weiterer Freizeitnutzungen in Gebäuden auf das Gebiet nördlich des Siedlungstrenngürtels zu konzentrieren" seien. Dass damit auch das Schänzligebiet gemeint sei, gehe aus Ziff. A. Ausgangslage desselben Objektblatts hervor, in dem die Pferdesportanlage Schänzli explizit erwähnt sei. Zusammenfassend lasse sich somit sagen, dass im KRIP zwar keine explizite und konkrete Nutzungsreservation für das Schänzligebiet definiert sei, dass aber im Sport- und Erholungszent-